Straßenausbaubeitrag

Existenzbedrohung durch den Straßenausbaubeitrag

Die Erhebung eines Straßenbaubeitrages sorgt immer wieder für hitzige Diskussionen zwischen Hausbesitzern und Kommunen: Teilweise werden die Anlieger mit bis zu 90 % für Straßenerneuerungen oder -ausbauten belastet – dies entspricht fünfstelligen Summen, die bei dem ein oder anderen Hausbesitzer durchaus zum Ruin führen können. Die gute Nachricht: Nicht immer ist die Kommune dazu berechtigt, die Anwohner mit derartigen Kosten zu belasten!

Straßenausbaubeitrag in der Diskussion

Die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Bundesländer regeln die Höhe der Kosten, die sich eine Gemeinde von den Immobilienbesitzern für den Straßenbau zurückholen darf. Diese Regelungen variieren von Kommune zu Kommune, grundsätzlich ist die Erhebung – außer in Baden-Württemberg – jedoch zunächst erstmal zulässig.

Und doch bleiben die öffentlichen Straßen im Eigentum der Gemeinden und Städte, insofern ist die Instandhaltung auch alleinige Angelegenheit der Kommune, z. B. wenn eine Ausbesserung von Schlaglöchern notwendig wird. Nur in zwei Fällen gilt die Erhebung von Beiträgen als zulässig:

✔ wenn abgenutzte, alte Straßen in ihren Ursprungszustand zurückversetzt werden sollen (Erneuerung)
✔ wenn bestehende Straßen verbessert werden

Dazu wird allerdings vorausgesetzt, dass die als üblich betrachtete Nutzungsdauer von rund 25 Jahren bereits abgelaufen ist – für weniger stark befahrene Straßen können sogar 40 Jahre angesetzt werden. Außerdem muss die Gemeinde zwischenzeitlich für ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen gesorgt haben … und hier setzt das eigentliche Problem an:

Aus finanziellen Gründen lassen einige Gemeinden ihre Straßen über Jahrzehnte hinweg schlicht vergammeln. Sie kommen ihrer Instandhaltungspflicht nicht nach und warten, bis eine Grundsanierung unumgänglich ist – diese Grundsanierung ist dann größtenteils von den Hausbesitzern zu finanzieren. Den Umfang einer solchen Sanierung bestimmt die Kommune in der Regel allein. Sie kann die Anwohner für die Entscheidungsfindung hinzuziehen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Ein weiterer Punkt, der wiederholt kritisiert wird.

Kosten treiben Hausbesitzer in den Ruin

Der Straßenbaubeitrag richtet sich zunächst nach Größe des Grundstücks und auch des Gebäudes: Ein mehrstöckiges Mehrfamilienhaus wird folglich höher angerechnet als ein Einfamilienhaus. Auch gewerblich genutzte Immobilien sollten sich auf höhere Beiträge einstellen, als dies bei privat genutzten Wohnhäusern der Fall ist.

Hauptsächlich hängt die Höhe der Kosten jedoch von der Straße selbst ab. Je höher der Anteil des Fremdenverkehrs, desto niedriger die Beteiligung an den Straßenbaukosten – und so zeigt sich noch ein Streitpunkt zwischen Anwohnern und Gemeinden: Um welche Art des Verkehrsweges handelt es sich:

✔ Anwohner von Anliegerstraßen müssen die Kosten in einer Höhe von 60 bis 90 Prozent übernehmen.
✔ Anwohner von Hauterschließungsstraßen müssen die Kosten in einer Höhe von 50 bis 60 Prozent übernehmen.
✔ Anwohner von Hauptverkehrsstraßen müssen die Kosten in einer Höhe von 25 bis 60 Prozent übernehmen.

Im Normalfall werden die Kosten einmalig erhoben; manche Bundesländer gestatten aber auch die Erhebung wiederkehrender Beiträge, um die finanzielle Belastung abzumildern.