Ein großer Moment: das Traumhaus steht! Die Wände sind gedämmt, das Dach gedeckt, der Boden verlegt. Der Umzug kann losgehen – nur noch ein letzter Schritt steht dem Einzug ins langersehnte Eigenheim bevor: die Bauabnahme.
Spätestens jetzt zeigt sich aufs Neue, wie wichtig es ist, einen Baupartner zu finden, dem Sie als Bauherr voll und ganz vertrauen können. Denn wer sich schon bei den Vertragsverhandlungen übervorteilen ließ, hat sich für den Moment der Bauabnahme keine günstigen Voraussetzungen geschaffen. Schwarze Schafe unter den Bauunternehmern verzichten sogar eher auf Restzahlungen, ehe sie bestehende Mängel ausbessern.
Vorsicht Falle: letzte Rate vor der Bauabnahme!
Achten Sie schon bei der Vertragsunterzeichnung genau auf jede Klausel – vor allem in Bezug auf die Ratenzahlung und Bauabnahme: Rechtlich ist die letzte Rate des Werklohns nämlich erst nach der Bauabnahme zu zahlen; viele Baufirmen legen im Vertrag jedoch fest, dass die letzte Rate vor eben dieser Abnahme zu zahlen sei.
Sollte auch Ihnen ein solcher Vertrag vorgelegt werden, so werden Sie hellhörig! Lehnen Sie eine solche Klausel umgehend ab, prüfen Sie vielleicht sogar nochmals, ob Sie hier an den richtigen Baupartner geraten sind. Das geltende Recht sieht vor, dass die Bauunternehmung in Vorleistung tritt – eine dem entgegenstehende Vertragsklausel ist zwar fragwürdig, aus Unternehmersicht aber – das müssen wir zugeben – durchaus nachvollziehbar: Schließlich gibt es genügend Beispiele für Baufirmen, die in die Insolvenz gingen, weil der Auftraggeber nicht mehr zahlen konnte.
➜ Ein Kompromiss für beide Seiten: Verträge, die eine Ratenzahlung festlegen, welche Bauabschnitt für Bauabschnitt fällig werden.
Bei der schlüsselfertigen Bauweise ist es allerdings schwierig, zu prüfen, ob die zugestellten Abschlagsrechnungen auch tatsächlich mit dem entsprechenden Bauabschnitt übereinstimmen. Zahlungspläne sollten also besonders gründlich überprüft werden, denn hat der Bauherr einmal zugestimmt, so gelten die von der Baufirma festgelegten Konditionen. Hier kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kontrolliert nicht nur den Zahlungsplan, sondern im Nachhinein auch die gestellten Rechnungen:
✔ Stimmt das berechnete mit dem verwendeten Material überein?
✔ Wie sieht es mit der eingesetzten Technik aus?
✔ Enthält der Vertrag oder die Abrechnung Punkte, die juristisch abgeklärt werden sollten?
Unterschrieben? Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen!
Sie haben bereits einen Vertrag unterzeichnet, der eine Zahlung der letzten Rate noch vor Fertigstellung des finalen Bauabschnittes vorsieht?
Sie dürfen beruhigt sein, denn solange Sie nicht alle Raten an das Bauunternehmen überwiesen haben, bleibt noch genügend Zeit, auf Mängel zu reagieren. Bleiben Sie wachsam – und vor allen Dingen: Nutzen Sie den sogenannten Druckzuschlag!
Wie eingangs bereits erwähnt, verzichten manche Baufirmen lieber auf die Restsumme, als dass sie einen Baumangel beheben – eine einfache Kostenrechnung: Sie entscheiden sich für die Variante, die letztendlich günstiger ist. Da zählt nicht, welche Zusagen Ihnen gegenüber gemacht wurden. Nach geltendem Baurecht haben Sie deswegen die Möglichkeit, das Doppelte oder gar ein Vielfaches der Differenzsumme einzubehalten, die sich aus dem durch den Mangel entstehenden Wertverlust des Hauses berechnet.
Geben Sie auch bitte nicht zu schnell auf, falls Sie bereits alle Zahlungen geleistet haben sollten: Sie behalten Ihren Anspruch auf Nachbesserung. Setzen Sie bei der Bauabnahme eine entsprechende Frist. Lässt Ihr Baupartner diese Frist ungenutzt verstreichen, so bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten:
✔ Sie erheben Anspruch auf Schadenersatz.
✔ Sie lassen die Mängel durch ein anderes Bauunternehmen beheben und stellen die Kosten der ursprünglichen Baufirma in Rechnung.
Besser gleich zu Exzellent Massivhaus!
Sie sehen, es ist nicht leicht, eine Bauunternehmung zu finden, der Sie absolut vertrauen dürfen. Nutzen Sie darum unseren Haus Konfigurator und lassen Sie sich ein Angebot von unseren geprüften Baupartnern zukommen.