Rechte und Pflichten

Endlich frei? Rechte und Pflichten im eigenen Haus

Was kann es Schöneres geben, als endlich das frisch gebaute Einfamilienhaus zu beziehen? Endlich der eigene Herr sein, keine Rücksicht mehr auf die Nachbarn nehmen müssen, Partys im Garten feiern – einfach frei sein. Jahrelang haben Sie davon geträumt, den Traum vom Eigenheim endlich zu leben. Frei zu sein, sich frei zu fühlen und vor allem natürlich auch frei von jeglichen Pflichten zu sein. Stand es vorher genau fest, wann das Treppenhaus geputzt und das Unkraut gejätet wurde, so sind Sie nun endlich Ihr eigener Chef. Können kaufen was Sie wollen, machen was Sie wollen, entscheiden was Sie wollen. Herrlich, so ein Leben im eigenen Neubau. Endlich wohnen, ohne sich Gedanken über morgen zu machen. Frei sein, das Leben genießen.

Wenn, ja, wenn da nicht einige Pflichten wären, mit denen Sie sich auch als Hausbesitzer herumschlagen müssen. Vor allem, wenn es sich bei Ihrem Haus nicht um einen Neubau handelt, gelten folgende Pflichten für Sie als Hausbesitzer:

• So müssen seit dem 01.Januar 2015 alle Heizungen ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Alle Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, fallen unter diese Neuerung. Dies heißt dann natürlich auch, dass im Laufe des Jahres all die Heizungen ausgetauscht werden müssen, die vor 1986 eingebaut wurden.
• Niedertemperatur- oder Brennwertkessel fallen nicht unter diese Neuerung. Gleiches gilt für Häuser, die seit 2002 bewohnt werden.
• Auch den alten Kaminen geht es seit 2015 an den Kragen. Entsprechen Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, nicht mehr bestimmten Normwerten, so müssen sie ebenfalls ausgetauscht werden.
• Sie haben Ihr Dach nicht ausreichend gedämmt? Dann wird es jetzt aber höchste Zeit, handwerklich tätig zu werden. Denn Sie haben nur noch bis zum Ende des Jahres Zeit, das Dach bzw. die oberste Etage ausreichend zu dämmen. Wohnen Sie jedoch bereits seit 2002 in dem Haus, so sind Sie von dieser Verordnung ausgeschlossen.
• In vielen Bundesländern ist es zudem seit 2015 Pflicht, dass sich im Haus ausreichend Feuermelder befinden. Ab Ende 2015 sind Rauchwarnmelder nicht nur in Baden-Württemberg und Hessen Pflicht, sondern auch in Bremen, Sachen-Anhalt und Niedersachsen.
• Auch der Schornsteinfeger muss regelmäßig seine Kontrollarbeiten durchführen dürfen. Egal, ob Sie in Ihrem Haus selbst wohnen oder dies nur vermieten, der Schornsteinfeger muss regelmäßig seiner Arbeit nachgehen dürfen.
• Sie erledigen nicht alle anfallenden Reparaturen selbst? Dann sollten Sie tunlichst darauf achten, alle Rechnungen mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Denn nur so können Sie, sollte es einmal zu einer Kontrolle kommen, nachweisen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
• Als Hausbesitzer sind Sie natürlich ebenfalls für den Winterdienst zuständig: auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus sowie im Bereich des Haupteinganges zu Ihrem Haus und auf dem Weg zu den Mülltonnen bzw. zu der Garage. Hierbei sollten Sie sich allerdings im Vorfeld erkundigen, ob Streusalz in Ihrer Gemeinde erlaubt ist. Dennoch müssen Sie jetzt Ihren wohlverdienten Schlaf nicht unterbrechen. Nach 20 Uhr abends und vor sieben Uhr morgens muss selbstverständlich kein Schnee geschaufelt werden.
• Auch das neue Mess- und Eichgesetz ist 2015 in Kraft getreten. Dieses Gesetz hält ebenfalls eine neue Pflicht für Sie bereit. Egal, ob Alt oder Neu, alle Messgeräte zur Erfassung von Warm- und Kaltwasser müssen dem zuständigen Eichamt gemeldet werden. Mindestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme sollten Sie dieser Pflicht nachkommen. Ansonsten kann Ihnen im schlimmsten Fall eine Strafe von bis zu 20.000€ drohen.

Sollten Sie sich einmal dazu entschließen, Ihr Haus nicht selbst zu bewohnen, sondern es zu vermieten, so gilt es ebenfalls, einige wichtige Pflichten zu beachten:

• Greift das Bestellerprinzip, so wird der Makler künftig von demjenigen bezahlt, der ihn auch bestellt hat. Hat der Eigentümer den Makler beauftragt, so muss er allein die Kosten tragen und kann diese nicht mehr auf die zukünftigen Mieter umlegen.
• Neben dem Bestellerprinzip soll künftig auch die Mietpreisbremse für Klarheit auf dem Wohnungsmarkt sorgen. Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass Vermieter zukünftig den Mietpreis nicht mehr alleine bestimmen dürfen.
• Auch bei Wohnungsanzeigen ist Vorsicht gefragt. Fehlen wichtige Energiekennwerte in der Anzeige, so müssen Sie mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einer Geldstrafe rechnen.

Auch wenn diese Pflichten nun viel und lästig erscheinen, so sollten Sie sich dennoch die Freude an Ihrem eigenen Heim nicht vermiesen lassen. Schließlich gehören zu den Pflichten natürlich auch einige Rechte, von denen Sie als Hausbesitzer ebenso profitieren dürfen. Sie können nicht nur Ihre eigenen vier Wände genießen, sondern müssen zudem kaum noch Rücksicht auf jemanden oder etwas nehmen. Und alleine dafür lohnt es sich doch, die Pflichten eines Hausbesitzers in Kauf zu nehmen.