Vor Baubeginn haben viele Bauherren – und natürlich auch -frauen – schon recht konkrete Vorstellungen in Bezug auf ihre künftigen vier Wände im Sinn. Gerade dann sollten sie noch vor dem Grundstückskauf einen Blick in die Bebauungspläne der hiesigen Gemeinde werfen, denn die schreiben nicht selten bis ins kleinste Detail genau vor, wie die Immobilie im fertigen Zustand auszusehen hat.
Vorschriften der Bebauungspläne
Je mehr Wert eine Gemeinde auf gleichartige und hübsche Neubaugebiete legt, umso detaillierter ist in der Regel auch der Bebauungsplan. Beispiele für mögliche Regelungen sind:
✘ die Baugrenzen
✘ der Abstand zur Straße
✘ Höhe und Tiefe des Hauses
✘ die Dachform
✘ ggf. Türmchen und Erker
✘ Material der Dächer, Fenster etc.
✘ links- oder rechtsseitige Platzierung eines Carports
✘ Anordnung der Immobilie auf dem Grundstück
✘ Variante des Energiesparhauses
✘ u.v.m.
Auskunft über die Inhalte der Bebauungspläne erteilt die für die Stadtplanung zuständige Abteilung. Hier lassen sich derartige Pläne einsehen, oft gibt es eine kostenlose Beratung obenauf. Wer sich nicht ausführlich beraten lässt – in der Regel kostenlos und öffentlich – läuft Gefahr, den einen oder anderen Fallstrick beim Hausbau zu übersehen und einen Baustopp – schlimmstenfalls sogar den Abriss der Immobilie – zu riskieren.
Der Vorteil: Die Baupläne enthalten nicht nur Verbote, sondern auch Zustimmungen: Was hierin verankert ist, das dürfen Sie auch tatsächlich so umsetzen. Entsprechen also die Pläne des Architekten den Bebauungsplänen der zuständigen Gemeinde, so dürfen Sie von dem angenehmen Gefühl der Rechtssicherheit profitieren.
Weitere Informationsquellen
Sie sollten sich jedoch nicht allein auf die Bebauungspläne verlassen, denn auch andere Dokumente enthalten für Bauherren wesentliche Vorschriften: Die sogenannte Gestaltungssatzung definiert zum Beispiel die Dachneigung, die First- und die Traufhöhe, die Farben und sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten Ihres künftigen Traumhauses. Eventuell ist das Gebiet, in dem sich Ihr Baugrundstück befindet, dem Denkmalschutz unterworfen – auch dies gilt es unbedingt, zu beachten.
Übrigens: Bebauungspläne sind nicht allein für Neubauten interessant! Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie zu kaufen, die bereits in eine Siedlungsstruktur integriert ist, so gilt es, zweimal hinzusehen. Die Gebäude genießen hier zwar einen Bestandschutz, sollte zwischenzeitlich aber ein Bebauungsplan angefertigt worden sein, so können Sie ein Haus nur dann abreißen und neu errichten lassen, wenn sich das neue Haus an die Vorgaben der nunmehr gültigen Bebauungspläne hält. Vielleicht muss das neue Haus anders auf dem Grundstück platziert werden, vielleicht ist ein größerer Abstand zum Nachbarhaus einzuhalten, vielleicht wird die neue Immobilie dadurch schmaler als die Vorherige? Manchmal ist es sinnvoller, ein altes Gebäude zu entkernen und rundum neu zu sanieren, statt ein neues Haus zu errichten. Und sollten Sie das Haus nicht abreißen, aber beispielsweise einen Anbau hinzufügen wollen, könnten Sie hier ebenfalls durch die Bebauungspläne daran gehindert werden.