Fördermittel

Gute Nachrichten zum August 2015: Die KfW Bank erhöht die Fördermittel

Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) ist unter Bauherren bekannt für ihre Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Jetzt werden die Fördersummen, Tilgungs- sowie Investitionssummen spürbar angehoben. Auch Kredite für Einzelmaßnahmen, z. B. in Form einer nachträglich angebrachten Wärmedämmung, werden künftig mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 7,5 % der förderfähigen Investitionsausgaben belohnt.

Fördermittel werden auch für Hausbesitzer interessanter

Im Zuge des KfW Programmes „Energieeffizient Sanieren“ können ab August auch mehr Hausbesitzer in den Genuss der attraktiven Fördermittel kommen: Selbst jüngere Gebäude, deren Bauantrag nicht weiter als bis zum 1. Februar 2002 zurückreicht, sind nun förderfähig – bisher lag der Stichtag beim 1. Januar 1995.

Lagen die Sanierungskredite bislang bei maximal 75.000,00 EUR je Wohneinheit, so dürfen Hausbesitzer künftig auf bis zu 100.000,00 EUR hoffen. Die Rückzahlungssumme ist weiterhin vom Umfang und von der Qualität der geplanten Sanierung der Immobilie ab. Insofern lässt sich festhalten: Je höher das Niveau der Energieeffizienz nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen, desto höher ist auch der Tilgungszuschuss für den diesbezüglich aufgenommenen KfW Kredit. Insgesamt wird der Zuschuss für alle Effizienzhäuser um fünf Prozent aufgestockt.

Rechenbeispiele:

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 55 erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 27,5 % des Kreditbetrages bis zu einer Höchstsumme von 27.500,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 70 erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 22,5 % des Kreditbetrages bis zu einer Höchstsumme von 22.500,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 85 erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 17,5 % des Kreditbetrages bis zu einer Höchstsumme von 17.500,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 100 erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 15,0 % des Kreditbetrages bis zu einer Höchstsumme von 15.000,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 115 erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 12,5 % des Kreditbetrages bis zu einer Höchstsumme von 12.500,00 EUR.

Investitionszuschüsse für Eigenleistungen

Sollten Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln finanzieren, so können Sie statt eines Tilgungszuschusses einen Investitionszuschuss beantragen. Letztendlich hängt auch die Höhe des Investitionszuschusses von Art und Umfang der Sanierung ab, allerdings ist er in der Regel etwa 2,5 % höher als der Tilgungszuschuss.

In Anlehnung an die o. g. Rechenbeispiele sehen die Förderungen folglich so aus:

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 55 erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 30,0 % (27,5 % + 2,5 %) bis zu einer Höchstsumme von 30.000,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 70 erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 25,0 % bis zu einer Höchstsumme von 25.000,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 85 erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 20,0 % bis zu einer Höchstsumme von 20.000,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 100 erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 17,5 % bis zu einer Höchstsumme von 17.500,00 EUR.

✦ Für ein KfW Effizienzhaus 115 erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 15,0 % bis zu einer Höchstsumme von 15.000,00 EUR.

Da sich auch diese Zuschüsse auf eine Wohneinheit beziehen, können Sie bei einem Zweifamilienhaus mit der doppelten Summe rechnen.