Genehmigungsfreistellungsverfahren

Genehmigungsfreistellungsverfahren – was steckt dahinter?

GenehmigungsfreistellungsverfahrenJedes Bauvorhaben ist mit etlichen Behördengängen und Anträgen verbunden. Scheinbar jedes Bauprojekt – ob es sich nun um einen Anbau oder einen Neubau handelt – ist zuvor vom zuständigen Bauamt zu genehmigen. Tatsächlich gilt dies jedoch nicht zwangsläufig für jedes bauliche Unterfangen – es gibt Sonderfälle.

Sonderfall – und jetzt?

So unglaublich es auch klingen mag: Sie können sich als Bauherr von dem Genehmigungsverfahren freistellen lassen und damit Zeit und Geld sparen – natürlich nur unter gewissen Voraussetzungen, z. B.:

✔ Das geplante Bauprojekt muss sich im Geltungsbereich eines bestehenden und gültigen Bebauungsplans befinden.

✔ Alle Regelungen eines solchen Bebauungsplanes sind unbedingt einzuhalten. Diese umfassen auch diverse Richtlinien in Bezug auf die Gestaltung Ihrer künftigen Immobilie, also den Haustypen, die Dachform, die Anzahl der Geschosse etc.

Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren

Wer nun jedoch hofft, durch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren von Anträgen und Co. befreit zu werden, der irrt leider. In der Landesbauordnung finden interessierte Bauherren vollständige Regelungen in Bezug auf die Unterlagen, die bei der Baubehörde vorzulegen sind – nur um das Genehmigungsfreistellungsverfahren überhaupt in die Wege zu leiten. In der Regel zählen dazu:

✔ eine Baubeschreibung
✔ ein Lageplan
✔ ein Antragsformular
✔ alle notwendigen Bauzeichnungen

Der Vorteil: Widerspricht die Baubehörde Ihrer Antragsstellung nicht binnen eines Monats, so können Sie schon nach nur vier Wochen mit dem Bau Ihres Eigenheims beginnen.

Die Kehrseite der Medaille: Ohne Baugenehmigung trägt der Architekt eine wesentlich größere Last der Verantwortung auf seinen Schultern. Aus diesem Grund findet das Genehmigungsfreistellungsverfahren eher selten Anwendung – alternativ bewährt sich in der Praxis das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren. Eine Art Kompromiss zwischen der normalen Verfahrensweise und dem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Der richtige Baupartner dank Exzellent Massivhaus

Vielleicht konnten Sie bereits einen kleinen Eindruck von den behördlichen Hürden gewinnen, die Ihnen als Bauherr bald begegnen werden. Mit einem zuverlässigen Bauunternehmen an Ihrer Seite brauchen Sie die amtlichen Anforderungen nicht zu fürchten – nutzen Sie die langjährige Erfahrung und Praxis kompetenter Partner, um auch derartige Fallstricke sicher zu umschiffen.