Alle Grundstücke sind in einem öffentlichen Register erfasst: dem Grundbuch eines dafür zuständigen Landkreises oder Bezirkes. Es enthält beispielsweise auch Informationen zu den Eigentumsrechten und Belastungen, die bereits auf dem jeweiligen Grundstück liegen.
Jeder Veränderung – insbesondere der Eigentumsrechte – müssen dem Grundbuchamt umgehend zugetragen werden. Dies ist in der Regel nach einem Grundstückskauf oder auch nach einer Erbschaft der Fall. Erst der Eintrag in das Grundbuch besiegelt auch die Grundstücksübertragung.
Die Abteilungen des Grundbuches
Als Abteilungen werden die drei zu Grunde liegenden Abschnitte eines Grundbuches bezeichnet:
Die erste Abteilung enthält die Eigentumsrechte.
Die zweite Abteilung enthält alle Belastungen und Einschränkungen, die mit dem Grundstück verbunden sind, z. B.
✔ Wohnrechte,
✔ Nutzungsrechte,
✔ Vorkaufsrechte
✔ oder Erbbaurechte.
Die dritte Abteilung enthält sämtliche Grundpfandrechte, wie
✔ Hypotheken
✔ und Grundschulden.
Derartige Grundpfandrechte werden meist von Kreditinstituten als Sicherheiten für Darlehen verlangt und anschließend notariell im Grundbuch vermerkt. Die Kosten, die in diesem Zusammenhang für den Notar und das Grundbuchamt anfallen, variieren von Ort zu Ort.
Obwohl also jeder mit einem berechtigten Interesse in das Grundbuch einsehen darf, können bestimmte Änderungen und Eintragungen ausschließlich von einem Notar durchgeführt werden, darunter:
✔ Grundstücksteilungen
✔ Grundstückskäufe
✔ Änderungen der Eigentumsrechte
Sobald Sie etwas eintragen bzw. löschen oder einen Auszug ziehen lassen möchten, fallen Kosten an – außerdem sind derartige Vorhaben rechtzeitig beim Grundbuchamt zu beantragen. Auch hierfür variieren die Kosten je nach Lage des Grundstücks – meist hängen sie von dem Kaufpreis des Grundstücks ab.
Grundbuchamt – Vertrauen Sie auf den Experten!
Als künftiger Bauherr werden auch Sie sich früher oder später mit dem Grundbuchamt auseinandersetzen müssen. Setzen Sie unbedingt auf die langjährige Erfahrung unserer Spezialisten, um keine formellen Fehler zu riskieren, die letztendlich mit weiteren, unnötigen Kosten verbunden sein könnten.
Wir werden gerne den Kontakt für Sie herstellen – füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und stellen Sie uns Ihr Bauprojekt unverbindlich vor.