Wer kennt es nicht? Wieder einmal steht ein dringender Termin mit dem Handwerker ins Haus und wieder einmal warten und warten Sie scheinbar ohne Erfolg. Und das, obwohl Handwerker ja oft schon von Hause aus ziemlich dehnbare Terminvergaben haben. Trotzdem ist es ärgerlich, wenn für einen Termin mit dem Handwerker ein sorgsam aufgesparter Urlaubstag geopfert werden muss. Besonders ärgerlich ist es jedoch dann, wenn der Handwerker auch nach stundenlangem, zermürbendem Warten einfach nicht auftaucht.
Darf ein Handwerker einfach ungefragt einen Termin ausfallen lassen oder verschieben?
• Um einmal eine Lanze für alle fleißigen Handwerker zu brechen: Eine halbe Stunde dürfen sich auch die fleißigsten Handwerker gut und gerne einmal verspäten. Gleiches gilt aber auch für Sie. Wenn Sie einen Termin mit einem Handwerker vereinbaren, dann sollten auch Sie tunlichst darauf achten, dass Sie zum vereinbarten Zeitpunkt ebenfalls anwesend sind.
• Kritisch wird es auch dann, wenn der Handwerker zwar pünktlich zum vereinbarten Termin erscheint, jedoch ohne das notwendige Material. In diesem Fall müssen Sie in den sauren Apfel beißen und die für Sie verschwendete Zeit in Kauf nehmen, die der Handwerker benötigt, um die vergessenen Materialien zu besorgen. Natürlich darf er für das Holen des Werkzeuges keine Fahrpauschale berechnen. Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn erst während der Arbeit ersichtlich wird, dass für die anstehende Reparatur Spezialwerkzeug benötigt wird. Fährt der Handwerker in diesem Fall zurück zur Filiale, um die Materialien zu besorgen, so wird Ihnen diese Strecke in Rechnung gestellt.
• Zeit ist Geld. Besonders für Selbstständige kann jede Stunde fern von der Arbeit viel Geld kosten. Haben Sie umsonst auf einen Handwerker gewartet und können den Verdienstausfall konkret beziffern, so haben Sie die Möglichkeit, den entstandenen Schaden geltend zu machen. Allerdings ist dies nur bei Verzögerungen möglich, die durch den Handwerker verschuldet wurden. Lieferverzögerungen beim Material werden hiervon nicht berührt.
• So kostbar uns unsere Freizeit auch sein mag – Schadenersatz für Freizeit, die durch das Warten auf einen Termin nicht genutzt werden konnte, kann ebenfalls nicht geltend gemacht werden.
Doch auch wenn viele Handwerker hier und da mal einen Termin verschieben oder vergessen, ganz ohne die Hilfe der Handwerker geht es dann auch nicht.