Split Level Häuser ermöglichen den ungetrübten Blick auf die Natur

Abstandsflächen zwischen den Gebäuden

AbstandsflächenDer Neubau einer Immobilie ist mit schier unzähligen Vorschriften und Regelungen verbunden. Berge von Anträgen warten auf Sie, Behördengänge gehören gerade in den ersten Planungsphasen zum Alltag. Sogar der Abstand zwischen zwei benachbarten Gebäuden unterliegt sehr strengen Maßgaben: den sogenannten Abstandsflächen.

Abstandsflächen – was muss ich mir darunter vorstellen?

Reihenhäuser, Doppelhäuser – diese Haustypen erwecken den Eindruck, es sei egal, wo sich Ihr künftiges Haus auf dem Grundstück befindet. Schließlich ist es Ihr Grundstück, Ihr Eigentum und Sie können damit machen, was sie möchten?!

Nein, tatsächlich regeln die sogenannten Abstandsflächen die Distanzen, die Ihr Gebäude zur Grundstücksgrenze und damit auch zum Nachbarhaus einhalten muss, sogar sehr genau – der Hintergrund:

✔ Unbebaute Flächen sollen gerade in stark bebauten Gebieten für genügend Belichtung und Belüftung sorgen.

✔ Gleichzeitig wird die Privatsphäre der jeweiligen Anwohner gewahrt.

✔ Und nicht zuletzt erfüllen derartige Vorschriften auch brandschutzbedingte Ziele.

In der Regel ist von einem Mindestabstand von drei Metern zum Grundstück das Nachbarn auszugehen. Ganz pauschal lässt sich allerdings keine Aussage dazu treffen, da die geforderten Abstände von Bundesland zu Bundesland variieren. Weder dürfen die Abstandsflächen über die Grundstücksgrenze auf öffentliche Straßen oder Nachbargrundstücke hinausreichen. Die Berechnung dieser Flächen geht von der Gebäudegrenze aus und basiert auf der Höhe der Außenwand. Auch die Tiefe der Abstandsflächen hängt von dem jeweiligen Baugebiet und dem dort geltenden Bauordnungsrecht ab.

Bindung für weitere Anbauten

Mit dem abgeschlossenen Bauprojekt findet Ihre Bindung an die Vorschriften zu den Abstandsflächen noch kein Ende. Wann immer Sie sich entschließen, Ihrem Haus zusätzliche Anbauten hinzuzufügen, sind derartige Regelungen zu berücksichtigen.

Ausnahmefälle stellen nur wenige Gebäude dar, z. B.

Garagen
✔ Gartengerätehäuschen
✔ etc.

Grundsätzlich sollten Sie sich bei der für Sie zuständigen Baubehörde nach den genauen Regelungen der jeweiligen Bundesländer erkundigen – oder Sie setzen sich mit einem seriösen Bauunternehmen zusammen, das über eine langjährige Erfahrung mit den komplizierten Bauvorschriften verfügt. Sprechen Sie uns an – wir vermitteln Ihnen wertvolle Kontakte!