Steuer absetzen beim Hausbau

Setzen Sie ihren Hausbau von der Steuer ab

Kaum ein anderes Projekt ist mit so viel finanziellem Aufwand verbunden wie der Hausbau. Nicht nur viele Entscheidungen müssen getroffen werden, sondern zudem auch viele Rechnungen beglichen. Grundstück, Haustyp, Art und Farbe der Außenwand, Einrichtung, Handwerker – alleine bei der Checkliste der zu erledigenden Arbeiten brummt jedem zukünftigen Hausherrn der Kopf.
Doch auch als zukünftiger Besitzer eines Traumhauses müssen Sie nicht zwangsläufig auf allen Kosten sitzen bleiben.

Bevor Sie nun allerdings eventuelle Baukosten steuerlich geltend machen, sollten Sie sich erst einmal genau informieren, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können:

• Kosten für Arbeit und Anfahrt von Handwerkern können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die durchgeführten Arbeiten der Sanierung bzw. der Modernisierung des Wohnraums dienten.
• Auch die Arbeitskosten für einen Gärtner können geltend gemacht werden, wenn Sie diesen mit der Begrünung rund um Ihr Haus beauftragen.
• Malerarbeiten können ebenfalls unter diese Klausel fallen. Allerdings können auch in diesem Fall nur die Arbeits- und nicht die Materialkosten abgerechnet werden.
• In bestimmten Fällen haben Sie sogar die Möglichkeit, Handwerkerkosten für den Ausbau von Keller oder Dachgeschoss abzusetzen oder gar den Neubau eines Wintergartens.

Natürlich werden auch energetische Sanierungsmaßnahmen vom Finanzamt unterstützt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Wurden Sie bereits durch eine KfW-Förderung unterstützt, so können Sie zusätzlich keine steuerliche Berücksichtigung beantragen. Daher ist es empfehlenswert, vor der Baumaßnahme erst einmal genau zu informieren, welche Förderung Ihren Geldbeutel mehr schont.
Zusätzlich sollten Sie beachten, dass Neubaumaßnahmen nur dann angerechnet werden, wenn sie Teil einer bereits bewohnten Immobilie sind. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn Sie in Ihr Haus einziehen, dies der zuständigen Behörde melden und erst einige Monate später die Außenfassade verputzen lassen. In diesem Fall würde es sich dann um eine bereits bewohnte Immobilie handeln und Sie könnten die entstandenen Arbeitskosten beim Finanzamt geltend machen.

Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzung sind:

• Rechnungen für Lohn und Material müssen getrennt ausgewiesen werden.
• Die ausstehenden Beträge dürfen nicht bar bezahlt werden.
• Auf Nachfrage des Finanzamtes müssen Sie sowohl die Rechnungen als auch die Überweisungsformulare vorlegen können.

Haben Sie aufwendige Sanierungs-bzw. Renovierungsarbeiten geplant, die sich über mehrere Jahre ziehen, so sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, die steuerliche Erstattung ebenfalls auf beispielsweise zwei Jahre zu legen.

Wichtig ist in jedem Fall: Informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Nur so können Sie böse Überraschungen vermeiden und glücklich und zufrieden in Ihrem Haus glücklich werden.