Große, helle und offene Räume finden immer mehr Liebhaber. Sie sind lichtdurchflutet, wirken einladend und gemütlich. Doch schon bei der Grundrissplanung sollten Bauherren unbedingt darauf achten, dass genügend Steckdosen eingeplant werden, denn mit schwindenden Wänden reduziert sich häufig auch die Anzahl der Steckdosen im Haus – umso schlimmer, je mehr Haushalts- und Elektrogeräte benötigt werden.
Richtlinie RAL-RG 678 bestimmt die Anzahl der Steckdosen im Haus
Diese Richtlinie ist keine Vorschrift, dennoch unbedingt zu empfehlen: Sie gibt Aufschluss über die Anzahl
✔ der benötigten Steckdosen,
✔ Kommunikationsanschlüsse
✔ und Leuchten,
wobei Raumgröße und Ausstattungswert berücksichtigt werden. Die Bewertung beginnt bei einem Stern für den Mindestumfang elektrischer Installationen bis hin zu drei Sternen für eine komfortable Ausstattung mit vielerlei Elektrogeräten.
Experten empfehlen übrigens, die RAL-Richtlinien in die Bauleistungsbeschreibung einzufügen. Einzelne Wohnbereiche, die offen – also ohne Wände – geplant werden, können der Übersicht halber mit einer Linie voneinander getrennt werden. So werden sämtliche Anschlüsse von Anfang an den Wünschen des Bauherrn entsprechend berücksichtigt und eine nachträgliche Ausstattung mit zusätzlichen Steckdosen entfällt – damit auch der teure Aufpreis hierfür.
Steckdosen ohne Wände – geht das denn?
Ja, das ist möglich – und kann zudem sogar noch sehr originell und außergewöhnlich wirken. Statt langweiliger Wandsteckdosen lassen Sie zum Beispiel einfach Kanäle im Fußboden installieren. Auch Anschlüsse für die Kommunikation oder den Starkstrom lassen sich optimal in Fußbodenkanälen oder Bodentanks verbergen. Fehlende Wände für offenen Wohnraum sind somit kein Hindernis – leben Sie Ihren Traum!
Unsere Experten sind Ihnen bei der Planung natürlich gerne behilflich: Nehmen Sie über unseren Haus Konfigurator ganz einfach Kontakt zu uns auf. Informieren Sie uns grob oder detailliert – ganz wie Sie möchten – über Ihr geplantes Projekt und den Bauort. In Kürze erhalten Sie ein unverbindliches Angebot und eine Einladung zu einem ersten Kennenlern-Termin. Hier erfahren Sie bereits, welche Vorstellungen Sie verwirklichen können und wo vielleicht doch noch tiefergehende Überlegungen notwendig sind.