EM-Hausbesitzer

Streusalz, Schneeschippen – woran Hausbesitzer im Winter denken sollten

Winterzeit – verständlicherweise sind nicht alle Menschen begeistert, wenn sich mit dem Winter zudem noch dicke Flocken vom Himmel auf den Weg zur Erde machen. Je nach Witterungsverhältnissen kann die eine oder andere Schneeflocke schnell zu einem absoluten Chaos führen. Nicht nur die Autofahrer reagieren panisch, sobald sich die erste Schneeflocke auf die Windschutzscheibe setzt, auch für Sie als Hauseigentümer kann vehementer Schneefall zum Chaos führen. Besonders wichtig ist es deshalb auch, dass Sie als Hausbesitzer am besten schon vor dem Wintereinbruch darüber Bescheid wissen, welche Pflichten auf Sie zukommen.

Winterzeit – auf Hausbesitzer kommt nun einiges an Arbeit zu

• Als oberstes Gebot gilt: Hausbesitzer sind dafür verantwortlich, dass die Wege vor dem eigenen Grundstück tagsüber komplett frei von Schnee und Eis bleiben.
• Die Zeiten, in denen Sie als Hausbesitzer aktiv sein müssen, sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Generell gilt jedoch: Die Gehwege müssen bis 7 Uhr nicht nur geräumt, sondern auch gestreut werden.
• Hält der Schneefall den ganzen Tag über an, so muss der Hausbesitzer ebenfalls dafür Sorge tragen, dass der Gehweg von Schnee und Eis befreit wird.
• Allerdings können Sie nach 20:00 Uhr getrost die Füße auf dem Sofa liegen lassen, denn nachts besteht keine Räumpflicht. Allerdings hängen auch diese Zeiten wieder von dem Zeitrahmen der jeweiligen Gemeinde ab.
• Natürlich können Sie nun als Hausbesitzer nicht den ganzen Winter über Urlaub nehmen. Sollten Sie beruflich also sehr stark eingebunden sein, so können Sie die Räumpflicht natürlich auch auf eine andere Person Ihrer Wahl übertragen. Allerdings liegt die Verantwortung dennoch bei Ihnen. Sorgt die beauftragte Person nicht für einen freien Zugang zu Ihrem Haus, so werden Sie als Hausbesitzer in die Verantwortung gezogen, sollte sich eine Person aufgrund der nicht geräumten Straße verletzen.
Egal, ob Sie das Schneeschippen an den Nachbarn oder eine Firma übertragen – als Hausbesitzer stehen Sie stetig in der Pflicht, die Arbeit zu überprüfen.
• Neben dem Zugang zum Haus muss im Winter selbstverständlich auch der Weg zu Ihrem Briefkasten ständig freigeräumt sein. Fällt der Briefträger auf dem Weg zu Ihrem Briefkasten hin und verletzt sich, so können Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
• Sorgen Sie für einen freien Gehweg, so sollten Sie darauf achten, dass Sie mindestens eine 1,50 m breite Schneise freischaufeln, auf der mindestens zwei Passanten bequem nebeneinander hergehen können.

Bewohnen Sie Ihr Eigentum nicht selbst, sondern haben Sie dieses vermietet, so müssen natürlich nicht Sie für einen freien Gehweg sorgen, sondern die Mieter. Handelt es sich zudem um ein Haus für mehrere Parteien, so muss neben dem Weg zum Briefkasten auch der Weg zu den Mülltonnen regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden. Auch in diesem Fall ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, wann die Schneedienste vollzogen werden müssen.
Problematisch wird es natürlich dann, wenn Frau Holle sich dazu entschlossen hat, den ganzen Tag über ihre Kissen auszuschütteln. Selbstverständlich kann niemand von Ihnen verlangen, dass Sie sich nun den ganzen Tag über mit einer Schneeschaufel an die Straße stellen. Haben Sie die Schnee- und Eismassen einmal von der Straße befreit, so sind Sie Ihrer Pflicht als Hauseigentümer ausreichend nachgekommen.

Trotz geräumter Straße verletzt sich ein Passant – und nun?

Sind Sie Ihrer Pflicht ausreichend nachgekommen und es verletzt sich dennoch ein Passant und rutscht auf der Straße aus, so sollten Sie den Fall ohne große Diskussionen an Ihren Haftpflichtversicherer weiterleiten. Dieser kann dann die sichere Entscheidung treffen, ob Bedarf besteht oder nicht. Haben Sie in jedem Fall ordnungsgemäß den Gehweg gesäubert, so muss Ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden in keinem Fall aufkommen.

So lästig das Schneeschippen auch sein mag – in der Winterzeit sollten Sie dieser lästigen Pflicht in jedem Fall nachkommen. Denn nur so können Sie sich lästige Unannehmlichkeiten ersparen und die Winterzeit in vollen Zügen genießen.