Genehmigungsfreistellungsverfahren

Vermieter oder Mieter – wer trägt welche Kosten?

Eigentlich sind Sie ja recht zufrieden mit Ihrer Wohnung. Die Nachbarn sind nett, in der Wohnung haben alle Familienmitglieder genügend Platz und fühlen sich rundum zuhause. Einziges Problem: Sie geraten immer wieder mit Ihrem Vermieter aneinander, weil Sie nicht so richtig wissen, wer eigentlich welche Kosten zu übernehmen hat. Gerne würden Sie natürlich in der Wohnung alt werden, doch damit dies funktionieren kann, müssen Sie erst einmal Klarheit in das Chaos bringen. Welche Kosten muss der Vermieter zahlen und welche Kosten bleiben wirklich an Ihnen als Mieter hängen?

Kosten, die der Vermieter übernehmen muss:

• Sie wohnen schon so lange in Ihrer Wohnung, dass so langsam, aber sicher das eine oder andere Verschleißteil in Ihrer Wohnung den Geist aufgibt? In diesem Fall muss der Vermieter die anfallenden Reparaturkosten übernehmen und dafür sorgen, dass alles wieder ordnungsgemäß in Ihrer Wohnung funktioniert. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie als Mieter selbst für den entstandenen Schaden verantwortlich sind. Haben Sie z.B. einen schweren Gegenstand auf den Fliesenboden fallen lassen, so müssen Sie als Mieter den Schaden natürlich reparieren. In diesem Zusammenhang steht ebenfalls, dass der Vermieter im Mietvertrag regelmäßige Renovierungsarbeiten vereinbaren kann.
• Hat der Vermieter einen Makler bestellt, so gilt seit neuestem die Regel, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch bestellt hat. Es ist also nicht mehr zulässig, wenn der Vermieter von Ihnen verlangt, dass Sie die Maklergebühren übernehmen müssen.
• Kosten, die nicht zu den Betriebskosten gehören und dementsprechend vom Vermieter gezahlt werden müssen, sind unter anderem die Gebühren für die Hausverwalter, Kontoführungsgebühren und Bankspesen, Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sowie Einzahlungen in die gemeinschaftlichen Rücklagen, sofern es sich um Häuser mit mehreren Eigentumswohnungen handelt.
• Reparaturen an Haustüren und Treppenbeleuchtung

Doch selbstverständlich kann der Vermieter nicht für alle anfallenden Kosten in die Bresche springen.

Kosten, die Ihnen als Mieter auferlegt werden:

Zu den Betriebskosten, die Sie als Mieter zahlen müssen, gehören folgende Posten:

• Gebühren für Müllabfuhr und Abwasser
• Kosten für einen Hausmeister bzw. die anfallenden Garten- und Reinigungsarbeiten
• Grundsteuer
• Kosten für die Straßenreinigung
• Gebühren für die Haftpflicht- und Gebäudeversicherung
• Kosten für Wasserversorgung und -erwärmung
• Heizkosten

Weitere Posten, die von Ihnen als Mieter gezahlt werden müssen, sind:

• Die Kosten für einen Aufzug. Selbst wenn Sie im Erdgeschoss wohnen so müssen Sie sich an den regelmäßigen Kosten für den Aufzug in jedem Fall beteiligen.
• Die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern und Alarmanlagen. Allerdings müssen die Kosten von Ihnen als Mieter nur dann gezahlt werden, wenn dies auch explizit im Mietvertrag festgelegt wurde.
• 50-70% der Heizkosten werden umlagemäßig auf alle Parteien umgelegt. Um bei diesem Kostenfaktor nicht übers Ohr gehauen zu werden, empfiehlt es sich, bei der jährlichen Abrechnung lieber etwas genauer hinzuschauen. So können unangenehme Missverständnisse verhindert werden.
• Je nach Mietvertrag können zudem noch Kosten auf Sie zukommen, die Reparaturkosten abdecken, die Ihrem täglichen Zugriff ausgesetzt sind. Wasserhähne, Lichtschalter und Türklinken sind z.B. Gegenstände, deren Reparaturen mit einer solchen Klausel abgedeckt werden können.
• Steht eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, so dürfen die jährlichen Reparaturen die dort vereinbarte Summe nicht überschreiten. Einen Handwerker zu bestellen, bleibt jedoch weiterhin die Aufgabe des Vermieters.

Bis zu zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes muss der Vermieter Ihnen die Rechnung vorlegen. Geschieht dies nicht innerhalb dieses Zeitraums, so müssen Sie keine Gebühren nachzahlen. Haben Sie jedoch im Vorfeld bereits zu viele Nebenkosten gezahlt, so bekommen Sie die Überzahlung selbstverständlich auch nach dem Ablauf der Frist noch zurück.
Bevor Sie sich in Zukunft also mit Ihrem Vermieter unnötig anlegen, so sollten Sie sich lieber informieren, ob die geforderten Beträge rechtmäßig sind. Schließlich sollen Sie das Leben in ihrer Wohnung ja auch weiterhin in vollen Zügen genießen können.