Welche Anträge sind beim Hausbau zu stellen?

Grundsätzlich muss jeder Neubau zunächst behördlich genehmigt werden. Eine solche Genehmigung erhalten Sie nur dann, wenn Sie besondere, zum Teil von Ihrer Gemeinde abhängige Anforderungen einhalten, d.h. das in Frage kommende Gebiet muss erschlossen sein und die Vorschriften des Bebauungsplans, welchen Sie im Bauamt der Stadt, in der sich Ihr Baugrundstück befindet, einsehen können, sind zu beachten. Somit ist jedes Bauvorhaben in erster Linie mit viel „Papierkram“ verbunden – folgende Unterlagen sind bei der Baubehörde einzureichen:

✔ Antragsformular

✔ Genehmigungsfreistellung

Bei der Genehmigungsfreistellung – auch als Kenntnisnahmeverfahren oder Freistellungsverfahren bekannt – handelt es sich um ein bauordnungsrechtliches Verfahren, welches in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt ist. Die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften obliegt allein dem Bauherrn bzw. dem Architekten und wird durch die Bauaufsichtsbehörde weder überprüft noch überwacht.

✔ Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage umfasst einen Lageplan bzw. einen Auszug aus der Flurkarte, eine Zeichnung des geplanten Bauvorhabens sowie eine detaillierte Baubeschreibung, die entweder von einem Fachmann zu erstellen oder zumindest durch einen Gutachter zu beurteilen ist.

Sinn und Zweck der Bauvoranfrage – auch „kleines Genehmigungsverfahren“ genannt – ist es, festzustellen, ob das ausgewählte Grundstück tatsächlich bebaut werden darf. Insofern ist es unbedingt ratsam, eine solche Bauvoranfrage noch vor dem Grundstückskauf zu stellen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Für einen formlosen Antrag genügen Lageplan sowie Skizzen zu Ihrem geplanten Bauvorhaben. Entscheiden Sie sich allerdings für eine förmliche Bauvoranfrage, so erwirken Sie damit einen rechtswirksamen Bauvorbescheid, der innerhalb der folgenden drei Jahre nicht an Gültigkeit verliert.

Dennoch ist auch ein solcher Bauvorbescheid nicht mit einer generellen Bauzusage zu verwechseln. Weichen die endgültigen Entwürfe von den Bauzeichnungen in Ihrem Bauvorantrag ab, so kann Ihr Bauvorhaben letztendlich immer noch abgelehnt werden. Daher gilt: Formulieren Sie Ihre Bauvoranfrage so detailliert wie nur möglich!

✔ Bauantrag

Der Bauantrag beinhaltet Berechnungen zu den Rohbau- wie auch zu den Gesamtkosten. Zudem werden Flächenberechnungen und technische Nachweise bezüglich der Statik, zum Wärmeschutz und auch zum Schallschutz erwartet. Die Planunterlagen der Bauzeichnungen sind im Maßstab 1:100 zu erstellen, Formularvordrucke zu nutzen. Anschließend müssen Sie sämtliche Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei der zuständigen Baubehörde einreichen.

Widerspricht die Baubehörde Ihrem Bauantrag nicht binnen eines Monats, so können Sie sofort nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.

Kosten

Der Traum vom Haus ist zum Greifen nah. Trotzdem sollten Sie alle Faktoren, auch die Kosten, in Ihre Planung einbeziehen. Eine genaue Kalkulation hängt von vielerlei Faktoren ab: Besitzen Sie bereits ein Grundstück? In welchem Bundesland möchten Sie bauen? Wie viele Quadratmeter umfasst die Haus- bzw. Grundstücksgröße? Für welchen Haustyp entscheiden Sie sich, Bungalow oder Doppelhaushälfte? Wünschen Sie eine Garage oder einen Keller? Dies alles fließt in die genaue Kostenkalkulation ein, die wir Ihnen gerne nach einer ausführlichen Beratung erstellen und erläutern werden.

Um Ihnen zumindest eine preisliche Richtung aufzuzeigen, hier eine kurze Beispielrechnung für ein schlüsselfertiges EnEV-Haus im Stil einer Stadtvilla:

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Preis pro m² bei 120 bis 150 m² für ein EnEV-Energiesparhaus etwa 1.130,00  € bis 1.160,00 €. Ihr Traumhaus würde bei einer Nutzfläche von beispielsweise 130 m² dementsprechend 130 m² x 1.130,00 € = 146.900,00 € kosten.

Allgemein gilt die Faustregel, dass ein Bauherr insgesamt etwa 250.000,00 € für sein Bauvorhaben einkalkulieren sollte. Neben dem Grundstückspreis und den Kosten für Vermesser, Statiker und Architekten, fallen in Deutschland je nach Bundesland Grunderwerbssteuern in Höhe von 3,5 bis 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei der Hausfinanzierung können wir Ihnen helfen.

Damit wir Sie und Ihre konkreten Wünsche kennenlernen und somit individuell auf Ihre Fragen eingehen können, füllen Sie bitte das Formular zum Hauskonfigurator aus. Sie erhalten dann eine genaue und speziell auf Sie zugeschnittene Kostenkalkulation.

Wie beeinflusst optimale Luftzirkulation unser Wohlbefinden und den Heizkörper?

Wir brauchen Luft zum Leben, doch wer möchte schon stickige und verbrauchte Luft einatmen? Umso wichtiger ist es, für einen sinnvollen und effektiven Luftaustausch in den Räumlichkeiten zu sorgen, damit frische Außenluft die feuchtwarme, verbrauchte Zimmerluft ersetzt.

Um die Qualität der Atemluft und damit auch Ihr Wohlbefinden zu steigern, reicht es, einige wenige Grundregeln beim Stoßlüften zu beachten:

✔ Weit geöffnete Fenster versus Kippfenster

Zum Vergleich: Um denselben Frischluft-Effekt eines für fünf Minuten weit geöffneten Fensters zu erhalten, muss das Fenster für eine Dauer von mindestens 45 Minuten gekippt bleiben. Im Sommer kein Problem, doch während der kalten Wintermonate heizen Sie sprichwörtlich durchs Fenster: Der Heizkörper kämpft aussichtslos gegen die Kaltluft an, was den Energieverbrauch und infolgedessen auch die Heizkosten in die Höhe schnellen lässt.

✔ Richtwerte zur Dauer des Luftaustauschs

Die optimale Dauer des Stoßlüftens variiert mit den Jahreszeiten. Während die kalte Winterluft für einen recht schnellen Luftaustausch mit der warmen Zimmerluft sorgt, zirkuliert die Luft im Sommer etwas langsamer. Insofern sollten die Fenster entsprechend länger geöffnet bleiben.

Um einen vollständigen Luftaustausch sicherzustellen, können Sie sich an folgende Richtangaben halten:

– ca.   5 Minuten in den Monaten Dezember, Januar und Februar

– ca. 10 Minuten in den Monaten März und November

– ca. 15 Minuten in den Monaten April und Oktober

– ca. 20 Minuten in den Monaten Mai und September

– ca. 30 Minuten in den Monaten Juni, Juli und August

Was gilt es bei der Planung Ihres Bauvorhabens unbedingt zu beachten?

Ein Hausbau ist ein bedeutender Schritt im Leben eines jedes Menschen und bedarf einer entsprechend sorgfältigen Planung. Schließlich möchten Sie Ihr Traumhaus im Idealfall bis zum Ende Ihres Lebens als Rückzugsort und Wohlfühloase genießen.

✔ Ihr Bauvorhaben

Machen Sie sich zunächst klare Gedanken über Ihr Bauvorhaben: Welche Art des Hausbaus kommt für Sie in Frage? Möchten Sie den Bau komplett in die Hände von Sachverständigen legen oder auch Eigenleistungen erbringen? Entscheiden Sie sich für ein schlüsselfertiges oder doch eher ein Ausbauhaus?

Bedenken Sie auch Ihre Zukunftspläne! Benötigen Sie ein Arbeitszimmer? Sollte ein Kinderzimmer vorhanden sein – oder vielleicht auch mehrere? Möchten Sie lieber einen kleinen oder einen großen Garten? Bevorzugen Sie eine sonnige oder eher schattige Lage für Ihren Garten?

Sind Sie ein Stadtmensch oder können Sie auch die Idylle eines ländlichen Lebens genießen? Entscheiden Sie sich nicht nur deshalb für ein Grundstück auf dem Lande, weil die dortigen Grundstückspreise niedriger sind als in der Stadt.

Nicht zuletzt empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt auch über die Pläne für die nächsten Jahre in Bezug auf das Gebiet rund um Ihr ausgewähltes Grundstück zu informieren. Ist zum Beispiel der Bau eines Flugplatzes oder eines großen Einkaufszentrums geplant?

✔ Finanzierung

Nach diesen grundlegenden Überlegungen sollten Sie sich mit Ihren Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen.

Sofern Sie auf Fremdfinanzierung angewiesen sind, blicken Sie in die Zukunft, denn eine solche Finanzierung läuft in der Regel über mehrere Jahrzehnte. Was geschieht, wenn Sie ernsthaft erkranken oder Ihren Arbeitsplatz verlieren?

Eine Möglichkeit, die Finanzierungssumme zu reduzieren, liegt in der Eigenleistung. Bedenken Sie, ob Sie tatsächlich alles entspannt in die Hand einer Baufirma legen möchten oder ob Sie nicht einige Dinge selbst ausführen können? Exzellent Massivhaus steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite! Gerne besprechen unsere Experten mit Ihnen, in welcher Bauphase Sie welche Eigenleistung einbringen können.

✔ Grundriss

Was den Grundriss anbelangt, so ist auch dieser abhängig von

eigenen Vorlieben und Zukunftsplänen. Fühlen Sie sich in einem offenen Büro wohl oder bevorzugen Sie eine zurückgezogene Arbeitsweise? Wünschen Sie sich Kinder oder haben Sie bereits welche? Dann bedenken Sie bitte, dass das Kinderzimmer Spiel-, Schlaf- und Arbeitszimmer zugleich ist und infolgedessen nicht kleiner als zwölf Quadratmeter sein sollte. Wir empfehlen Ihnen, das Kinderzimmer nicht zu nah an das Wohnzimmer zu legen, denn das abendliche Fernsehprogramm oder die Gespräche der Erwachsenen können mitunter zu laut für den leichten Kinderschlaf sein.

✔ Strom und Wasser

Die Kosten, die auf Strom und Wasser entfallen, tragen entscheidend zu den gesamten Betriebs- und Folgekosten bei. Umso wichtiger ist es, auch die Haustechnik sorgfältig zu planen. Sparen Sie Energiekosten und machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft!

✔ Ausstattung

Sie werden rund 200 Entscheidungen fällen, ehe die Ausstattung Ihres Hauses persönlich auf Sie abgestimmt und vollständig abgeschlossen ist. Insofern sollten Sie eine gründliche Vorplanung erstellen, um die Kosten nicht explodieren zu lassen.

Einigen Sie sich unbedingt mit Ihrem Partner, z.B. über Stilrichtungen oder die Fassadengestaltung. Natürlich wirken Klinker erhabener als bloßer Putz, allerdings ist eine Klinkerfassade auch mit höheren Kosten verbunden.

Die Bauphase ist eine stressige Zeit, in der die Nerven oft blank liegen. Beginnen Sie mit dem Hausbau daher erst, nachdem Sie alle notwendigen Entscheidungen gemeinsam getroffen und eine entsprechende Planung abgeschlossen haben. Zudem lassen sich viele Handwerker nachträgliche Änderungswünsche teuer bezahlen.

✔ Abnahme

Die Abnahme erfolgt, sobald der Bau des Hauses beendet ist. Mängel sollten Sie unverzüglich reklamieren, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein. Erfolgt Ihre Reklamation nicht unmittelbar, so besteht die Gefahr, dass eventuelle Ansprüche auf Ausbesserung verfallen.

Womit wird gebaut?

Massivhäuser entstehen aus den verschiedensten Materialien. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Abriss über die möglichen Varianten:

✔ Stein auf Stein

Das langlebige Poroton wird industriell aus Ton hergestellt. In den Stein gestanzte Löcher, die ihm den Namen „Lochziegel“ einbrachten, bewirken eine gute Wärmedämmung und ausreichenden Schallschutz. Eine Optimierung dieser Dämmung erreichen Sie, indem Sie die Löcher mit mineralischem Dämmmaterial auffüllen oder für zusätzliche Dämmung des Hauses, z.B. durch dickere Wände, sorgen.

Porenbeton ist dank des geringen Gewichtes und der zahlreichen eingeschlossenen Luftbläschen, die für eine besonders gute Dämmung sorgen, ebenfalls ein sehr beliebter Baustoff. Er besteht in erster Linie aus einem quarzhaltigen Sandmehl, sollte aber unbedingt – besonders bei der Verwendung in Kellergeschossen – mit einer Schutzschicht gegen Wasser überzogen werden.

Kalksandstein hingegen ist ein schwerer und sehr dichter Baustoff, der aus Sand und Branntkalk hergestellt wird. Er weist eine sehr hohe Tragfähigkeit auf, sodass Sie auch statische und tragende Wände dünn mauern können. Zudem bietet er Ihnen einen besonders guten Schallschutz, benötigt aber noch zusätzlichen Dämmschutz.

✔ Neopor

Neopor ist die Bezeichnung für eine Weiterentwicklung des bekannten Dämmmaterials Styropor. Es findet vorzugsweise im energiesparenden Hausbau sowie in Häusern massiver Bauweise Verwendung.

✔ Fertigteile

Entscheiden Sie sich für eine Fertighaus-Variante, so finden entweder Betonfertigteile oder Holztafelbauwände Verwendung. Ziegelverbundweise ist eher selten anzutreffen.

Das Grundstück sollte für einen großen Lastwagenkran zugänglich sein, denn die fertigen Wände werden auf der Baustelle montiert.