Definition

Ein Geschoss bezeichnet sämtliche Räume, die auf einer Zugangsebene eines Gebäudes liegen und horizontal miteinander verbunden sind. Eingeschossige Gebäude verfügen folglich über nur ein Vollgeschoss, was bedeutet, dass sich alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss befinden. Demnach weisen mehrgeschossige Gebäude eine beliebige Anzahl übereinander liegender Geschosse auf, die über vertikale Wege wie Treppen oder Aufzüge zugänglich sind.

1,5 Geschosse, 2,5 Geschosse – was heißt das eigentlich?

Eine 1,5- bzw. 2,5-geschossige Bauweise schließt ein zusätzliches Halb- oder auch Zwischengeschoss ein, welches in unterschiedlichen Varianten entstehen kann:

✔ zusätzliche Raumebenen in angrenzenden Räumlichkeiten innerhalb eines hohen Geschosses, die nur einen Teil der gesamten Grundfläche ausmachen

✔ zusätzliche Raumebenen in zum Teil eingezogenen Zwischengeschossen eines Altbaus

✔ zusätzliche Raumebenen in voller Raumhöhe, die in zwei Gebäudeteilen versetzt angeordnet sind und sich somit nur auf halber Höhe der Geschosse des Hauptgebäudes befinden

✔ Dachgeschoss: Unterschreitet der Bereich des Dachgeschosses, der über eine Raumhöhe von mindestens 2,30m verfügt, die Grundfläche des Gebäudes um 25% und mehr, so wird es nicht als Vollgeschoss gewertet. Je nach Bundesland gilt ein solches Dachgeschoss entweder als Halbgeschoss oder das Gebäude wird als ein- bzw. zweigeschossig „mit ausgebautem Dachgeschoss“ bezeichnet.

Die genaue Höhe eines 1,5- bzw. 2,5-geschossigen Bauwerkes hängt infolgedessen von der Bauweise des Zwischengeschosses ab und kann – je nach Lage und Höhe der Vollgeschosse – durchaus dieselbe Höhe wie das 1- bzw. 2-geschossige Gebäude aufweisen, muss also nicht zwangsläufig höher sein.

Prinzipiell, sprich unter Berücksichtigung der lokalen Bauvorschriften, lassen sich demnach verschiedene Haustypen, unter anderem auch Stadtvilla und Bauhausstil, durch versetzte Anordnung oder entsprechenden Ausbau des Dachgeschosses mit Zwischengeschossen realisieren. Füllen Sie einfach die Fragen des Hauskonfigurators aus, damit unsere Experten individuelle Vorschläge für Sie erstellen können, die speziell auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ausgerichtet sind.

Wie können 2,5 Geschosse errichtet werden, wenn nur 2 Geschosse erlaubt sind bzw. wie entstehen 2 Geschosse, wenn nur 1,5 Geschosse erlaubt sind?

Generell gilt es natürlich, die lokalen Baubestimmungen und Einschränkungen des Planungs- oder Bauamtes der Stadt, in welcher sich Ihr Baugrundstück befindet, zu beachten. Der Bebauungsplan legt fest, wie auf welchem Grundstück gebaut werden darf – unter anderem eben auch, ob ein zusätzliches Zwischengeschoss erlaubt ist oder ob ein zweites Vollgeschoss durch ein Halbgeschoss zu ersetzen ist.

✔ Tipp: Manche Städte stellen diese Informationen auch online zur Verfügung.

Nach Absprache mit Ihrer Gemeinde können diese Vorschriften „umgangen“ werden, indem Sie zum Beispiel ein halbes Geschoss als Halbkeller mit ausreichender Deckenhöhe und Tageslicht im Erdboden verschwinden lassen.

Wandaufbau

Bei der Errichtung von Wänden in maximal 5-geschossigen Gebäuden gilt es, die horizontalen Kräfte im Wandverband zwischen zwei parallelen vertikalen Stielen aufzunehmen. Durch eine entsprechende Vorverdrehung des Stieles werden die vertikalen Kräfte als horizontale Kräfte ebenfalls in den Wandverband geleitet.

Wichtig ist dabei die Beachtung der Stahlsorten, der Bemessungsgrundlagen, der Spannungswerte, der Tragsicherheit, der Verbindungen und vieles mehr.

Kosten

Die genauen Kosten hängen von zu vielen individuellen Faktoren ab, als dass wir Ihnen hier eine genaue Übersicht anbieten könnten: Für welchen Haustyp entscheiden Sie sich, Bungalow, Stadtvilla oder Bauhausstil? Wünschen Sie einen Keller bzw. einen Halbkeller? Errichten Sie Ihr Gebäude 1,5- / 2,5- oder vollgeschossig? In welchem Bundesland und in welcher Gemeinde befindet sich Ihr Grundstück? Dies alles fließt in die genaue Kostenkalkulation ein, die wir Ihnen gerne nach einer ausführlichen Beratung erstellen und erläutern werden.

Um Ihnen vorab einen kurzen Kostenüberblick zu gewähren, auch wenn Sie beispielsweise eine Extra-Etage oder einen 2-geschossigen Wintergarten planen, hier eine kurze Beispielrechnung:

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Preis pro m² bei 120 bis 150 m² für ein schlüsselfertiges 1,5- bzw. 2,5-geschossiges EnEV-Energiesparhaus etwa 1.070,00 € bis 1.100,00 €. Ihr Traumhaus würde bei einer Nutzfläche von beispielsweise 130 m² dementsprechend 130 m² x 1.070,00 € = 139.100,00 € kosten.

Falls Sie Hilfe bei der Hausfinanzierung benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Wir arbeiten mit über 120 Banken und Versicherungen zusammen und bekommen häufig viel bessere Konditionen als Privatpersonen.