Dämmung

Für die Dämmung Ihrer Decke werden Dämmplatten aus Polyurethan (PUR), Polystyrol-Hartschaum, Stein- oder Mineralwolle mit Hilfe von speziellen Klebstoffen und / oder Dübeln an der Decke befestigt.

Sollten Leitungen unter der Decke eine einfache Verlegung verhindern, so können Hartschaumdämmstreifen an der Decke befestigt werden, um für den nötigen Abstand zwischen Dämmmaterial und Decke zu sorgen. Der entstehende Hohlraum sollte mit zusätzlichem Dämmmaterial aufgefüllt werden.

Alternativ können Sie die Dämmplatten flächig an die Leitungen heranführen und lediglich die Zwischenräume mit Dammmaterial auffüllen.

Filigrandecke

Als Filigrandecke wird eine Halbfertigteildecke aus Stahlbeton ergänzt durch Ortbeton bezeichnet.

Die Unterseite bildet ein Betonfertigteil, in welches Baustahlmatten und Gitterträger bereits eingelegt wurden. Dies erspart Zeit und bietet einen enormen Kostenvorteil, da eine Deckenschalung nicht mehr notwendig ist.

Die raue obere Seite ermöglicht eine gute Verbindung mit dem Beton, der vor Ort hinzugefügt wird.

Förderungsmöglichkeiten der Kellerdeckendämmung

Die Kellerdeckendämmung – oder alternativ der Fußbodenaufbau – gilt als Einzelmaßnahme zur Wärmedämmung und wird infolgedessen finanziell durch einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe gefördert. Der Zuschuss beläuft sich auf 10% der Gesamtkosten der geplanten Einzelsanierungsmaßnahme, maximal 5.000,00 € je Wohneinheit. Mit einer Baufinanzierung können wir Ihnen ebefalls behilflich sein.

Voraussetzungen sind
✔ dass die Sanierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen begleitet werden und
✔ der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert*) nicht überschritten wird.
* Der U-Wert bestimmt den Wärmeverlust des sanierten Bauteils: Je geringer der u-Wert, umso niedriger der Wärmeverlust und die Energiekosten.

Eine Kombination der KfW-Förderung mit Förderungen aus öffentlichen Mitteln ist möglich, solange deren Summe nicht 10% der förderfähigen Kosten übersteigt. Sollte dies der Fall sein, so wird der KfW-Zuschuss anteilmäßig gekürzt.

Auch die erforderliche Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann durch die KfW-Bankengruppe gefördert werden.

Ein entsprechender Förderungsantrag ist direkt bei der KfW und unbedingt vor Baubeginn zu stellen. Die Finanzierungsexperten von Exzellent Massivhaus stehen Ihnen jederzeit gerne unterstützend und für weitere Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte füllen Sie das unten verlinkte Formular aus, wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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