Interview mit Dr. Steffen Spenke, Gründungsmitglied und 1. Vorsitzender vom Bundesverband Wintergarten e.V.

Wintergarten
Wintergarten-Beispiel der Neu GmbH

Ein Haus mit Wintergarten – was für ein Traum. Auch an kalten, regnerischen Tagen in der Natur frühstücken. Das eigene kleine Paradies, den perfekten Rückzugsort erschaffen, zu dem Sorgen und Probleme keinen Zutritt erhalten. Doch wie individuell kann ich meinen Wintergarten eigentlich wirklich erbauen? Welche behördlichen Vorschriften sind einzuhalten?

Dr. Steffen Spenke vom Bundesverband Wintergarten e.V. hat sich freundlicherweise die Zeit genommen, einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten:

Wintergarten
Wintergarten-Beispiel der Krines GmbH

✎ Wer sich für den Wintergarten entscheidet, muss sich zuvor einige Gedanken machen. Was sollte unbedingt noch vor einer detaillierten Planung berücksichtigt werden?

„Ohne ausreichende Information und Nutzung von Hilfen für die Planung wird der Wintergartenbau zum Lottospiel. Nutzen Sie die Erfahrungen, für die andere bereits bezahlt haben.

Wird der Wintergarten oder das Terrassendach zusammen mit einem Neubau errichtet, so erfolgt die Wintergarten Planung meist durch den Architekten zusammen mit dem Gesamtgebäude.

Wird der Wintergarten an ein bestehendes Gebäude angebaut, dann wird seitens des Bauherren meist auf einen Architekten verzichtet. Kompetente, erfahrene Wintergarten Lieferanten, insbesondere die Mitglieder des Bundesverbandes Wintergarten, bieten die Wintergarten Planung selbst an oder beziehen entsprechende Kooperationspartner ein.

Die zentrale Frage ist bei der Planung: „Wie soll der Wintergarten genutzt werden?“ Das sollte auch genau im Werkvertrag formuliert werden. Viele wesentliche technische Einzelheiten, die der private Besteller ohnehin oft nicht bewerten kann, ergeben sich aus der vereinbarten Funktion.

Verzichten sollte man in keinem Falle auf eine professionelle Planung und Bauleitung für das Vorhaben. Vom Fundament bis hin zu Beschattung, Belüftung und Heizung muss das Konzept stimmen und präzise ausgeführt werden.

Mängel sind ärgerlich, mindern die Gebrauchstauglichkeit und Schönheit des Objektes. Deren Beseitigung kommt in der Regel viel teuer als der vermeintlich teurere Wintergarten vom Profi, der eine solide „Rundum-Leistung” erbringt.

Informationen im Vorfeld, wie Besichtigung von Ausstellungen oder Referenzobjekten zahlen sich für Bauherren aus. Die technische und organisatorische Koordinierung aller Beteiligten am des Wintegartenbau sollte in einer erfahrenen Hand liegen. Auch wenn der Bauherr einzelne Gewerke, zum Beispiel den Einbau der Heizung oder des Fundamentes selbst übernimmt, bedarf es genau dokumentierter Absprachen darüber, was wie dimensioniert und ausgeführt sein soll. Wintergarten-Fachbetriebe mit langjähriger Erfahrung, z. B. die Mitglieder des Bundesverbandes Wintergarten, verfügen über das erforderliche Know-how, die erforderlichen Mittel oder Kooperationsbeziehungen, um eine regelkonforme, professionelle Wintergarten Planung und Leitung des Bauvorhabens durchzuführen.

Damit nichts Wesentliches vergessen wird, hat der Bundesverband Wintergarten auf seiner Internetseite „http://bundesverband-wintergarten.de“ eine Checkliste für die Planung bereitgestellt.
Einige interessante Tipps zur architektonischen Gestaltung erhalten Sie auf der Seite Wintergarten-Architektur und in der Bildergalerie der Internetseite des Verbandes.

Inzwischen stehen auch Planungsprogramme für den Privatanwender zur Verfügung, die das gewünschte Wintergartenmodell realitätsnah vor dem Bild des eigenen Hauses präsentieren. Damit kann sich der Kunde eine gute Vorstellung von seinem Objekt bereits in der Planungsphase machen.“

✎ Muss ich den Wintergarten zunächst behördlich genehmigen lassen?

Wintergarten
Wintergarten-Beispiel der TMP Fenster + Türen GmbH

„Der Bauantrag — eine wichtige Etappe in der Wintergartenplanung: Baurecht ist Landesrecht – nach Ländern und Gemeinden differenziert. Deshalb können hier nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden.
Man sollte in einer sehr frühen Planungsphase beim zuständigen Bauamt bzw. bei der Gemeinde nachfragen, ob von dort mit Einsprüchen zu rechnen ist. Dazu reicht in der Regel eine formlose Bauvoranfrage, verbunden mit einer Lageskizze.

Wintergärten sind in den meisten Bundesländern einreichungspflichtig, d. h. dass die Bauämter nach den von Ihnen einzureichenden Bauunterlagen entscheiden, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht (heute in vielen Bundesländern dann Genehmigungsfreistellung). Unabhängig davon gilt, bevor Sie Ihren Wintergarten detailliert planen, müssen die folgenden Fragen geklärt werden:

✔ Gibt es für den Standort einen Bebauungsplan, welche Vorgaben betreffen mein Vorhaben?
✔ Wieviel Fläche darf auf dem Grundstück noch bebaut werden?
✔ Sind Bauformen vorgeschrieben, welche?
✔ Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
✔ Welche Baufluchtlinien sind einzuhalten?

Hinzu kommen können Brandschutzvorgaben für das betreffende Objekt. Eine zuverlässige Antwort auf diese Fragen gibt auf jeden Fall eine unverbindliche Bauanfrage, die klärt, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.

Der Nachbar hat natürlich Rechte, die im Nachbarschaftsrecht geregelt sind und die nicht unzulässsig beeinträchtigt werden dürfen. Eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn wird von den Bauämtern deshalb häufig mit den Genehmigungsunterlagen verlangt. Nicht jeder Einwand des Nachbarn muss jedoch akzeptiert werden. Eine einvernehmliche Lösung ist aber eine gute Voraussetzung für gute Nachbarschaft, die ja oft über Jahrzehnte von beiden Seiten zu genießen ist.

Unterschreiben Sie besser keinen Bauvertrag, bevor Sie ganz sicher sind, dass Sie auch so, wie von Ihnen gewünscht bauen dürfen.“

✎ Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich mir einen Wintergarten ans Haus bauen darf?

„An erster Stelle der baurechtlichen Seite der Planung steht die Frage, ob es für den Einbauort einen Bebauungsplan gibt und was dort bezüglich des konkreten Vorhabens festgelegt ist. Der Bebauungsplan gibt allgemein Auskunft darüber, ob sich das Grundstück, auf dem der Wintergarten errichtet werden soll, in einer Wohnbaufläche, einer gewerblichen Baufläche oder in einem Mischgebiet befindet. Die Gemeinden haben hier das zulässige Ausmaß der Bebauung, Baufluchtlinien, Gebäudehöhen oder andere Parameter festgelegt.

Wintergärten sind Anbauten oder Bauwerke, also bauanzeigepflichtig, in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig (vereinfachtes Verfahren). In einigen Bundesländern kann unter bestimmten Voraussetzungen (Größe des Wintergartens, Bebauungsplan vorhanden) eine Genehmigungsfreistellung durch das Bauamt erfolgen. In einigen Bundesländern sind Wintergärten und Terrassendächer bis zu einer in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegten Größe verfahrensfrei. Das klingt für den Bauherrn verlockend, hat aber den Nachteil, dass er die volle Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Anforderungen trägt – ohne Absicherung, dass das Bauamt seine Interpretation der ordnungsrechtlichen Lage teilt und die Nachbarn sich nicht in ihren Rechten beschnitten fühlen.

Wird der Wintergarten zusammen mit einem Neubau errichtet, so werden die Wintergarten-Planung und die baurechtlichen Formalitäten zusammen mit dem Gesamtgebäude abgewickelt.

Wird der Wintergarten an ein Bestandsgebäude angebaut, dann verlässt sich der Bauherr meist auf die Kompetenz und Erfahrung seines Wintergarten Lieferanten bzw. dessen Kooperationspartner und lässt sich die Bauantragsstellung und Wintergarten-Planung komplett mit anbieten.

Vorsicht ist geboten, wenn ein Vertreter pauschal meint, dass Wintergärten oder Terrassendächer ohne Rücksprache mit dem Bauamt schneller und billiger zu bauen sind. Dann hat er zwar zunächst Recht. Wenn die Bauaufsicht oder der Nachbar aber dann anderer Meinung sind, kann das sehr unangenehm und teuer werden. Eine kurze Rücksprache beim Bauamt oder eine formlose Bauanfrage können sehr schnell und weit kostengünstiger Klarheit und Sicherheit bringen. Im Zeitalter von Google-Earth braucht sich die Bauaufsicht gar nicht erst vom Schreibtisch zu bewegen, um solche Quellen für die Auffüllung des klammen Kommunalsäckchens aufzuspüren!

Dies betrifft u. a. Angaben darüber, in welchem Umfang die Grundstücksfläche überbaut werden darf (Grundflächenzahl) oder wie hoch die Summe der Flächen aller Vollgeschosse (Geschossflächenzahl) werden kann. Die Klärung dieser Fragen muss bei der Wintergartenplanung in einer sehr frühen Phase erfolgen.

Der Planer eines Wintergartens muss auf Baufluchtlinien, Mindest-Grenzabstände und Abstandsflächen achten. Baufluchtlinien geben die genaue Positionierung eines Gebäudes vor, während Mindest-Grenzabstände nicht überschritten werden dürfen. Zu beachten sind Flucht- und Rettungswege, die Zugänglichkeit von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie das Nachbarschaftsrecht.

Den Antragsunterlagen sind Lagepläne, Skizzen des geplanten Wintergartens und weitere Unterlagen (s. jeweilige LBauO) beizulegen. Bei Bauanträgen sind ein Standsicherheitsnachweis (die statische Berechnung des geplanten Bauwerks), der Wärmeschutznachweis und unter bestimmten Bedingungen Nachweise zum Brand- und Schallschutz vorzulegen.

Wird der Glasanbau zusammen mit einem Neubau geplant und gebaut, dann wird der zuständige Architekt auch den Wintergarten in sein Konzept einbeziehen und alle Formalitäten erledigen. Vorteilhaft ist aber auch hier, frühzeitig einen Spezialisten in die Wintergartenplanung einzubeziehen. Die Mitglieder des Bundesverbandes Wintergarten (s. Internetportal http://bundesverband-wintergarten.de) stehen Ihnen gern für entsprechende Anfragen zur Verfügung.“

✎ Wie individuell kann ich meinen Wintergarten gestalten – insbesondere in Bezug auf Material, Verglasung, Design?

Wintergarten
Wintergarten-Beispiel der Baumann Wintergarten GmbH

„Wenn man von der ortsüblichen Bauweise extravagant abweicht, kann es schon mal Einsprüche des Bauamtes geben. Das kommt aber eher selten vor. Der bauordnungsrechtliche Rahmen muss natürlich eingehalten und die Rechte des Nachbarn dürfen nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

Die wichtigsten Entscheidungskriterien sind das Nutzungsziel, der persönliche Geschmack, die technische Realisierbarkeit und der vom Besteller akzeptierte wirtschaftliche Aufwand.“

✎ Welche Empfehlungen geben Sie Ihren Kunden in Bezug auf die Bepflanzung eines Wintergartens?

„Hier verweise ich besser auf die Spezialisten in Sachen Pflanzenzucht und ihre speziellen Untersuchungen zu Pflanzen im Wintergarten, z.B. Herrn Jürgen Hermannsdörfer und Dr. Reimherr von der Deutschen Gesellschaft für Hydrokultur.

Die Pflanzen wünschen sich vom Wintergartenplaner ein auf die Pflanzen abgestimmtes „Wohlfühlklima“! Das erreicht man am besten mit einer Wintergartensteuerung, die Beschattung, Belüftung und Heizung automatisch regelt.
Im Wintergarten-Klima, bei viel Licht und Wärme gedeihen die Pflanzen recht üppig, verbrauchen dabei allerdings auch viel Wasser und Nährstoffe. Deshalb erhalten Starkzehrer wie Aristolochia und Passiflora bei Familie Herrmannsdörfer zusätzlich zum Hydrokultur-Langzeitdünger bei jedem zweiten Gießgang zusätzlich Flüssigdünger.

Die Gefahr von übermäßiger Kondensatbildung wegen zu vieler Pflanzen ist geringer, als vielfach angenommen. Viel wichtiger ist, dass die Pflanzen so angeordnet werden, dass sie die Warmluftzirkulation an den Scheiben und Profilen nicht behindern. Wenn die erforderlichen Oberflächentemperaturen an den Außenbauteilen nicht erreicht werden, dann entsteht übermäßig Kondensat, das auch nicht kurzzeitig wieder verdunstet. Das wirkt sich besonders in Eckbereichen aus, die ohnehin von der Raumluft-Zirkulation weniger profitieren.

In meinem Wintergarten sinkt die Luftfeuchtigkeit im Winter unter 30 %. Und das bei einigen großen Grünpflanzen und 2 beheizten Aquarien. Da muss schon ordentlich gegossen werden. Sonst brennen mir die Augen und die Pflanzen vertrocknen.“


Über Dr. Steffen Spenke, Bundesverband Wintergarten e.V.

Dr. Steffen Spenke ist Diplom-Physiker und verfügt über eine langjährige Erfahrung als Inhaber einer Bauelementefirma. Als Gründungsmitglied und – seit Verbandsgründung – 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Wintergarten e.V. verfügt er über eine umfangreiche Fachkenntnis und einen wertvollen Erfahrungsschatz, sodass er auch als Sachverständiger für Schäden am Bau – Wintergräten, Fenster und Türen (Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024) – tätig ist.