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Hauskauf unverheiratet?

HauskaufEinen Partner finden, heiraten, eine Familie gründen und ein Haus bauen – so sieht für viele Menschen der Traum von einem erfüllten Leben aus. Doch während die Ehe früher erst eine Familie entstehen ließ, leben heute immer mehr Menschen ohne Trauschein zusammen. „Wilde Ehe“ wurde diese Form des Zusammenlebens noch vor wenigen Jahren genannt, inzwischen belegen Statistiken, dass viele Paare nicht mal mehr zwangsläufig zusammenwohnen möchten. In unserer Gesellschaft hat sich ein Wandel vollzogen, der auch Auswirkungen auf Ihren Besitz haben kann.

Keine Hochzeit, aber Haus?

Natürlich müssen Sie Ihren Partner nicht erst ehelichen, um ein Haus kaufen oder bauen zu können. Und der Erwerb einer Immobilie hängt so oder so von zahlreichen Überlegungen ab, für die Sie sich im Vorfeld sehr viel Zeit lassen sollten. Unverheiratet kommen schlichtweg nur einige Dinge hinzu, auf die Sie achten sollten:

Bedenken Sie beispielsweise, dass die Kosten, die mit dem Erwerb Ihres Massivhauses in Zusammenhang stehen, in der künftigen Darlehensrückzahlung auch im korrekten Verhältnis zur Grundstücksbeteiligung stehen sollten. Sollten Sie und Ihr Partner eines Tages doch zu dem Entschluss kommen, fortan getrennte Wege gehen zu wollen, so finden sich keine Gesetzestexte zur Ausgleichsregelung wechselseitiger Ansprüche. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie kaum Anspruch auf Ausgleich haben, falls beide Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurden – selbst, wenn nur einer von Ihnen für die monatlichen Kreditraten aufgekommen ist. So lässt sich auch nicht ausschließen, dass Sie hinterher für eine Hälfte des Grundstückes doppelt zahlen!

Vorsicht: Erbfall

Tritt ein Erbfall ein, so sieht das Gesetz keinerlei wechselseitigen Erbansprüche zwischen unverheirateten Partnern vor. Einzige Ausnahme stellt die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft dar – leider ist diese ausschließlich gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten.

Sprechen Sie mit Experten der Baubranche!

Auch Sie sind nicht verheiratet, möchten dennoch ein gemeinsames Haus bauen und gleichzeitig die vorgenannten Fallstricke umgehen? Dann suchen Sie sich einen erfahrenen Rechtsbeistand, der Sie umfassend berät. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche behilflich!