Bauen Sie Ihr Massivhaus schlüsselfertig mit uns

Grundsteuer – Eigentum verpflichtet

GrundsteuerJeder, der sich mit Stolz als Eigentümer eines Grundstückes bezeichnet, muss dem Staat eine Grundsteuer zahlen, deren exakte Höhe vom Finanzamt der Gemeinde festgelegt wird. Sie zählt zu den sogenannten Substanzsteuern, weil nicht nur Besitz selbst, sondern auch die Nutzung – sprich: Bebauung – des Grundstücks für eine entsprechende Besteuerung herangezogen wird. Zu unterscheiden sind zwei Varianten der Grundsteuer:

✔ Variante A: Agrarsteuer
✔ Variante B: Bebaute Grundstücke

Sie stellt eine feste und damit gut zu kalkulierende Größe für die Städtekämmerer dar und kommt in der Regel dem Haushalt der Gemeinde zu gute.

Grundsteuer für bebaute Grundstücke

Die exakte Höhe der Grundsteuer lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Insbesondere die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin fordern eine verhältnismäßig hohe Steuer ein.

Um die Grundsteuer exakt berechnen zu können, legt das Finanzamt zunächst einen Einheitswert für Grundstücke fest. Über diesen Einheitswert wird dann die anteilige Grundsteuermesszahl gewonnen, z. B.

✔ Einfamilienhäuser bis 38.346,89 EUR: 2,6 Promille
✔ Einfamilienhäuser ab 38.346,90 EUR: 3,5 Promille
✔ Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
✔ Sonstige Grundstücke: 3,5 Promille
✔ Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe: 6 Promille

Das Produkt aus diesem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz, der bis zu 800 Prozent betragen kann, ergibt die Jahresgrundsteuer. Im Durchschnitt führt jeder Grundstückseigner in Deutschland ca. 140,00 EUR jährlich an Grundsteuer ab.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an: Sie besitzen ein Grundstück, das laut Finanzamt einen Einheitswert von 15.000,00 EUR aufweist. Der Hebesatz liegt in Ihrem Fall bei 450 %:

➥ Grundsteuermesszahl: 15.000,00 EUR * 3,5 Promille = 52,50 EUR
➥ Grundsteuer p.a.: 52,50 EUR * 450 Prozent = 236,25 EUR
➥ Vierteljährlich zu entrichtende Zahlungen = 236,25 EUR : 4 = 59,06 EUR

Sie würden in diesem Beispiel also alle drei Monate 59,06 EUR zahlen, um Ihre Grundsteuer zu begleichen.