Baubürgschaft – bleiben Sie auf der sicheren Seite des Hausbaus!

Immer wieder lesen wir im Internet – oder sehen wir im Fernsehen – die Horrornachrichten von in die Insolvenz gegangenen Bauunternehmen und Bauherren, die mit einem halbfertigen Haus leben müssen. Geld für die Behebung entstandener Schäden oder für den Abschluss des Hausbau-Projektes ist nicht mehr da. Die alte Mietwohnung schon sein Wochen gekündigt. Ein Albtraum für jeden, der über den Hausbau nachdenkt.

Doch Sie können sich schützen!

Warum eine Baubürgschaft abschließen?

In der heutigen Zeit ist leider kaum noch ein Unternehmen davor gefeit, eines Tages unverhofft in eine Schieflage zu geraten. Eine Situation, die auf der Baustelle für schlimme Konsequenzen sorgen kann. Doch mit Hilfe einer Baubürgschaft schützen Sie sich vor z. B.

✔ einem Stillstand auf der Baustelle
✔ und dem Verlust des bereits investierten Geldes.

Selbst wenn das Bauunternehmen an Ihrer Seite Insolvenz anmeldet, brauchen Sie dank der Baubürgschaft keine Angst um Ihr künftiges Eigenheim zu haben, denn dieses wird ganz wie geplant fertiggestellt. Wichtig ist allerdings, dass diese Baubürgschaft – auch bekannt als „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – noch vor Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen abgeschlossen wird!

Ein solcher Vertrag sichert all Ihre Ansprüche ab, die im Zusammenhang mit

✔ einer Zahlungsunfähigkeit des Baupartners
✔ Gewährleistungen
✔ und Forderungen von eingesetzten Subunternehmen gegenüber dem Bauherrn

anfallen.

So funktioniert das Prinzip der Baubürgschaft

Zunächst schließen Sie einen solchen Baubürgschaftsvertrag mit Ihrem Bauunternehmen – dies muss unbedingt noch vor dem Abschluss des eigentlichen Bauvertrages geschehen und dann zum Bestandteil weiterer vertraglicher Vereinbarungen gemacht werden. Ihr Baupartner setzt sich dann mit der Bank in Verbindung, um ein Abkommen darüber zu treffen, dass diese Bank sämtliche Verpflichtungen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit übernimmt.

Verzichten oder versäumen Sie den Abschluss einer Baubürgschaft, so gehen Sie das Risiko ein, bereits geleistete Zahlungen an den Bauträger zu verlieren und bisher noch unerwartete Forderungen der eingesetzten Subunternehmer ausgleichen zu müssen.